Einige Berufsgruppen müssen besonders aufpassen und sich vor den UV-Strahlen schützen, um weißen Hautkrebs keine Chance zu geben. Betroffen sind vorallem diejenigen, die viel im Freien tätig sind wie z.B. Menschen auf dem Bau, Winzer, Fahrradkuriere oder Bademeister und viele mehr. Sie sind regelmäßig und für einen längeren Zeitraum den Sonnenstrahlen ausgesetzt, und oft reicht eine Schutzkleidung oder Sonnencremes nicht mehr aus. In dem Sommermonat Juli bei starkem Sonnenschein kommt es zu einer so starken UV-Belastung, so dass ein im Freien arbeitender Mensch eine so große Dosis von ultravioletter Strahlung abbekommt, die bei hellhäutigen (meist rothaarigen) Menschen für ganze 4 Sonnenbrände ausreichen würde.
Eine aktuelle Studie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermittelt die UV-Strahlenbelastung unterschiedlicher Berufsgruppen um einen Überblick zu bekommen, welche Berufgruppen am meisten und am schlimmsten betroffen sind. Schon jetzt kam es zu einigen überraschenden Ergebnissen. So sind beispielsweise Fahrradkuriere ca. doppelt so schwer betroffen wie Briefträger, die zu Fuß gehen.
Seit 2015 ist weißer Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt worden. Seitdem ist dies schon 1.485 Mal geschehen, jedoch lehnten Versicherungen auch 1.432 Anträge ab. 2014 hat die DGUV bereits mit einer Studie begonnen, die diejenigen Arbeitsbedingungen identifizieren soll, unter denen Menschen besonders anfällig für weisen Hautkrebs sind. Die Studie umfasst 600 Probanden, die in den letzten 2 Jahren von Anfang April bis Ende Oktober sog. Dosismeter an den Oberarmen trugen, um die Strahlung messen zu können. Die Dosismeter werden noch bis 2017 im Einsatz bleiben. Gemessen wird die Strahlung in der Einheit SED. 1 SED steht für die Menge, die bei hellhäutigen Menschen zu einem Sonnenbrand führen kann. Die höchst gemessenen Spitzenwerte lagen bis jetzt um die 581 SED bei Kanalbauern. Obst-und Gemüsegärtner hingegen kamen auf einen Wert von 395 SED, welcher unerwartet niedrig ist im Gegensatz zu den Kanalbauern. Seit der Anerkennung des weißen Hautkrebses als Berufskrankheit sind Arbeitgeber aufgefordert, sich mit dem Thema UV-Strahlung zu beschäftigen, sofern sie Arbeiter im Freien beschäftigen. Es muss über Präventionsmaßnahmen gesprochen werden. Arbeitgeber seien dazu laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet. Als Prävention soll nicht nur Schutzkleidung getragen werden, sondern geplant sind auch Verschattung von Baustellen sowie eine Arbeitsplanung, die die Mittagssonne meidet.
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